Der Aufwand für administrative Tätigkeiten wird oft unterschätzt. Geschäftsabwicklungen mit Banken, Versicherungen und Behörden usw. gestalten sich komplexer denn je. Was früher mit einem einfachen Handschlag besiegelt werden konnte, braucht heute umfassendes Know-how und viel Papierarbeit.
Wyss Vorsorge hat sich auf die Übernahme nachfolgend genannter Arbeiten spezialisiert.
Die jährlich wiederkehrende Steuererklärung stellt für viele Seniorinnen und Senioren eine grosse Herausforderung dar. Bereits unter dem Jahr müssen wichtige Dokumente im Hinblick auf die nächste Steuererklärung zur Seite gelegt werden. Insbesondere bei den Gesundheitsausgaben werden die möglichen Abzüge oft vergessen. Mit grossen Erfahrungen im Bereich "Steuern" begleiten wir Sie durch den jährlichen Prozess:
- Sammlung und Prüfung der notwendigen Unterlagen
- Organisieren der fehlenden Dokumente
- Beantragung von Fristerstreckungen
- Ausfüllung der Steuererklärung
- Prüfung der Steuerrechnung
Checkliste für die Steuererklärung zum Herunterladen
Damit nichts vergessen geht, stellen wir Ihnen eine Checkliste der benötigten Dokumente zur Verfügung:
Spartipps für die Steuererklärung
Wyss Vorsorge stellt immer wieder fest, dass insbesondere Senioren und Seniorinnen mögliche Steuerabzüge nicht kennen. Folgende Steuerspartipps gehen oft vergessen:
Steuererklärungs-Spartipp 1: Unternutzungsabzug bei Immobilien
Wer einen Teil seines Eigenheimes nicht nutzt, zum Beispiel weil die Kinder ausgeflogen sind oder der Ehepartner gestorben ist, kann bei der direkten Bundessteuer sowie in einigen Kantonen (Staats- und Gemeindesteuern) einen Abzug vom Eigenmietwert beantragen.
Steuererklärungs-Spartipp 2: Abzug der Verwaltungskosten KESB / Steuererklärung Ziffer 16.3
KESB-Gebühren und allfällige Mandatsentschädigungen, welche vom Vermögen einer verbeiständeten Person bezahlt wurden, können in der Steuererklärung unter Ziffer 16.3 in Abzug gebracht werden.
Steuererklärungs-Spartipp 3: 3a Säule-Abzug nach der Pensionierung
Unter der Bedingung, dass nach der Pensionierung weitergearbeitet wird, kann die 3. Säule um maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus weitergeführt werden. Während dieser Zeit können weiterhin Einzahlungen getätigt und diese dementsprechend in der Steuererklärung abgezogen werden. An den Maximalbeiträgen ändert sich nichts.
Steuererklärungs-Spartipp 4: Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung der AHV ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig. Sie ist nicht steuerpflichtig und muss daher nicht in der Steuererklärung deklariert werden.
Unser Treuhanddienst hat sich auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren spezialisiert. Neben der klassischen Steuererklärung übernehmen wir auch einfachere Lohnbuchhaltungen für Ihre Haushaltsangestellte, klären alle Versicherungsleistungen und stehen im Kontakt mit Behörden und Institutionen.
Zu unserer Aufgabe gehört auch die Überprüfung von bestehenden Verträgen. Oft stellen wir fest, dass bei Versicherungen und Telefonabonnements zu umfangreiche Verträge abgeschlossen werden. Wyss Vorsorge hilft massgeschneiderte Lösungen zu finden und dadurch Geld zu sparen.
Wyss Vorsorge stellt sicher, dass alle Zahlungen fristgerecht ausgeführt werden. Jede Rechnung wird einzeln geprüft und in einem Zahlungsauftrag zusammengefasst. Zum Beispiel als Multi-Zahlungsauftrag oder Quickpay.
Alle Rechnungen werden ausführlich besprochen und mittels Unterschrift durch die Seniorin oder den Senior bestätigt. Wyss Vorsorge verzichtet bewusst auf Bankvollmachten und bereitet nur die Zahlungsaufträge vor. Somit behalten die Senioren stets die Kontrolle über sämtliche Zahlungen.
Behördengänge bereiten vielen Seniorinnen und Senioren Mühe. Wyss Vorsorge besitzt die notwendige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden. Dadurch können die richtigen Dokumente vorbereitet und korrekt ausgefüllt werden. Auf Wunsch übernehmen wir für Senioren den Gang zur Behörde oder begleiten sie dabei.