Die Beistandschaft

Das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft stehende Erwachsenschutzrecht bezeichnet die amtsgebundenen Massnahmen einheitlich als Beistandschaften. Die im alten Recht verwendeten Bezeichnungen «Vormundschaft» und «Beiratschaft» gibt es nicht mehr.

Das Gesetz unterscheidet vier Beistandschaften, welche die KESB anordnen können:

1. Begleitbeistandschaft gemäss Art. 393 ZGB

Diese Beistandschaft kann nur mit Zustimmung der betroffenen Person errichtet werden und schränkt die Handlungsfähigkeit nicht ein. Sie wird in der Regel errichtet, wenn bei gewissen Aufgabenbereichen Unterstützung notwendig wird. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe beim Ausfüllen von Formularen oder die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung.

2. Die Vertretungsbeistandschaft gemäss Art. 394 ZGB

Wie aus der Bezeichnung bereits hervorgeht, wird diese Beistandschaft errichtet, damit der Beistand die betroffene Person vertreten kann. Die KESB definiert dabei dem Aufgabenbereich für den Beistand. Je nach Handlungsfähigkeit der Person wird dieser Bereich vergrössert oder verkleinert. Diese Vertretungsbeistandschaft kann auch gegen den Willen der Person errichtet werden.

3. Die Mitwirkungsbeistandschaft gemäss Art. 395 ZGB

Die Mitwirkungsbeistandschaft schränkt die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person zu deren Schutze so ein, dass sie gewisse Rechtshandlungen nur noch mit der Zustimmung des Beistandes vornehmen kann.

Die KESB hat die Möglichkeit, die drei obengenannten Beistandschaften miteinander zu kombinieren, um eine massgeschneiderte Lösung für die betroffene Person zu finden.

4. Die umfassende Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB

Die umfassende Beistandschaft ist für Personen gedacht, welche aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit in allen Belangen besonders hilfsbedürftig sind. Sie verschafft dem Beistand volle Vertretungsbefugnisse und entzieht der betroffenen Person die Handlungsfähigkeit von Gesetzes wegen.

Gegen die Entscheide der KESB kann eine Beschwerde eingereicht werden. Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne im Kontakt mit der KESB. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von unserer kompetenten und unabhängigen Beratung.