Die Patientenverfügung

Das Recht auf Selbstbestimmung

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Damit wird festlegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle einer Urteilsunfähigkeit durchgeführt werden sollen.

Je klarer die Patientenverfügung verfasst ist und je konkreter sie auf die medizinische Situation zutrifft, desto weniger Auslegungsprobleme entstehen. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin ist verpflichtet, die Verfügung umzusetzen.

Grundsätzlich stehen zwei Verfügungsvarianten zur Auswahl.

Die Kurzversion der Patientenverfügung

In der Kurzversion werden grobe Willensäusserungen umschrieben, welche die persönlichen Lebenseinstellungen und die medizinischen Umstände berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, zwischen Unfall und Krankheit zu unterscheiden.

Bei der Kurzversion der Patientenverfügung muss eine Vertretungsperson ernannt werden, welche sicherstellt, dass die Verfügung wunschgemäss umgesetzt wird. Wyss Vorsorge empfiehlt mit der Vertretungsperson ein ausführliches Gespräch zu führen, bei welchem persönliche Wertvorstellungen zu Leben und Tod festgehalten wird.

Die ausführliche Version der Patientenverfügung

Die ausführliche Version der Patientenverfügung ist für Personen geeignet, welche sich detailliert mit den möglichen Krankheitsbildern auskennen und sich intensiv mit den Wertvorstellungen auseinandersetzen möchten. Wyss Vorsorge empfiehlt, diese Verfügung zusammen mit einem Experten zu erstellen.

Eine Patientenverfügung kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie dem Arzt oder der Ärztin auch zur Verfügung steht. Deshalb muss sichergestellt werden, dass sie im Bedarfsfall gefunden wird. Wyss Vorsorge empfiehlt, Verfügungskopien im persönlichen Umfeld zu verteilen. Auf der Kopie sollte vermerkt werden, wo das Original aufbewahrt wird.

Zusammen mit der Patientenverfügung gilt der Vorsorgeauftrag als wichtiges Vorsorgedokument für ein selbstbestimmtes Leben. Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und der Überprüfung Ihrer Vorsorgeunterlagen.

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