Pension / BVG – 2. Säule

Seit 1985 ist die Pensionskasse die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems BVG*. Zusammen mit der AHV (1. Säule) hat die berufliche Vorsorge zum Ziel ,den Versicherten und deren Angehörigen im Alter die Fortsetzung des gewohnten Lebensstils zu ermöglichen. In der 2. Säule wird im Unterschied zur 1. Säule für jeden Versicherten ein eigenes Alterskapital angespart und verzinst.

*BVG = Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Wer ist versichert?

Versichert sind alle AHV-pflichtigen Mitarbeitenden ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod und ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag zusätzlich für die Altersleistungen. Versichert ist ein Jahreslohn von über CHF 21'330. Dieser Lohn markiert die Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung nach BVG.

Welche Leistungen sind in der 2. Säule vorgesehen?

Die obligatorische Vorsorge beinhaltet Altersleistungen sowie Hinterlassenen- und Invalidenleistungen, welche der Regel als Rente ausgerichtet werden.

Wie berechnet sich die Altersrente?

Die Rentenhöhe wird durch zwei Faktoren bestimmt. 1. durch die Höhe des angesparten Altersguthaben, 2. die Höhe des Umwandlungssatzes.

Das Altersguthaben wird aus den jährlichen Altersgutschriften ab dem 24. Lebensjahr bis zur Pension angespart. Die Höhe der Altersgutschriften steigt – abhängig vom Alter – stufenweise an.

Beim Erreichen des Rentenalters wird das Alterskapital mit dem Umwandlungssatz in eine jährliche Altersrente umgerechnet.

Müssen die Renten versteuert werden?

Die Renten sind, unabhängig ob es sich um eine Altersrente-, Invaliden- oder Witwenrente handelt, bei den direkten Steuern zusammen mit dem übrigen Einkommen zu 100% steuerbar. Kapitalbezüge sind getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif zu versteuern.

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