Recht & Finanzen

Gut abgesichert den Ruhestand geniessen

Wyss Vorsorge ist ein persönlicher und unabhängiger Senioren-Service. Unsere Philosophie ist die Förderung der Unabhängigkeit und die Umsetzung der individuellen Wünsche von Menschen im Alter. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllt werden. Professionell helfen wir, diese Grundlagen im dritten Lebensabschnitt zu erschaffen.


Rechtliche Vorsorge

Die rechtliche Vorsorge gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle wichtigen Angelegenheiten, die Sie selbst nicht mehr regeln können, von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden. Und dies in Ihrem Sinne. Dies beinhaltet alle finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten, die medizinische Versorgung und auch Ihren Nachlass. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge wie Vollmachten, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament.

Wenn Sie rechtliche und finanzielle Dinge nicht mehr selbst regeln möchten, können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Generalvollmacht oder eine Spezialvollmacht, z. B. eine Bankvollmacht, erteilen.

Mit einem Vorsorgeauftrag erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens bei fehlender Urteilsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall die Erlaubnis, alle wichtigen Angelegenheiten für Sie zu regeln.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall fehlender Urteilsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls fest, welche medizinische Massnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Mit einem Testament regeln Sie für Ihren Todesfall die Verteilung Ihres Vermögens, um z.B. Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Sie haben genaue Vorstellungen für Ihren Abschied, die Art der Bestattung oder die Trauerfeier? Mit einer Bestattungsverfügung können Sie all dies zu Lebzeiten regeln und Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen in einer schmerzlichen Situation abnehmen.

Mit einer Nachlassregelung vermeiden Sie Unstimmigkeiten und Erbstreitigkeiten in der Familie.

Gültigkeit rechtlicher Vorsorge-Massnahmen

Die Zeitpunkt, an dem die einzelnen rechtlichen Vorsorge-Massnahmen in Kraft treten, ist unterschiedlich. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht, wann welche Vorsorge-Massnahme wirksam wird.

Urteilsfähig Urteilsunfähig Tod
Vollmachten Wenn ausdrücklich vereinbart / Vorsicht bei Bankvollmachten
Vorsorgeauftrag Validierung erfolgt via KESB; Prüfung Gültigkeit
Patientenverfügung Befolgungspflicht Arzt / Ärztin
Testament/Erbvertrag Gemäss Wunsch / Erbrecht
Keine Vorsorge Von Gesetzes wegen: Kaskade * Fix gemäss Erbrecht
KESB Beistandschaften / Fürsorgliche Unterbringung

* Vertretungsberechtigte Personen „Kaskade“ (Art. 378 ZGB)

Das Gesetz sieht vor, dass Personen mittels einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenverfügung selber eine Vertretungsperson auswählen können. Diese Vertretungsperson kann frei und unabhängig vom Verwandtschaftsgrad bestimmt werden. Zudem liegt ein Vorteil darin, dass Aufgaben und die Art der Ausführungen genau beschrieben werden können.

Falls keine vertretungsberechtigte Person gewählt wurde, sieht das Gesetz einen Vertreter gemäss Verwandtschaftsgrad in der Pflicht. Dabei gilt der Lebenspartner als Ausnahme, er wird den eigenen Kindern vorgezogen.

  1. Die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichneten Personen
  2. Der Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
  3. Wer als Ehegatte oder eingetragener Partner einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet
  4. Die Person (nicht eingetragener Lebenspartner), die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet
  5. Die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten
  6. Die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten
  7. Die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten

Finanzielle Vorsorge

Schweizer Bürger sind über das Schweizer 3-Säulen-Modell in aller Regel finanziell sehr gut abgesichert. Zusätzlich gibt es vielfältige Möglichkeiten, Ihre Alterseinkünfte noch aufzubessern, damit Sie Ihren Lebensstandard ohne Abstriche aufrechterhalten können.

Budgetberatung

Das 3-Säulen-Modell sowie die weiteren optionalen Möglichkeiten finanzieller Altersvorsorge beinhalten zusammen eine grosse Anzahl an Einzelleistungen. Oft ist daher nicht ohne weiteres ersichtlich, welche finanziellen Ansprüche bestehen. Besonders, wenn ein Ehepartner, der sich um alles gekümmert hatte, bereits verstorben ist, besteht oft eine grosse Unsicherheit. Welche Leistungen können durch den Staat, einen ehemaligen Arbeitgeber oder eine private Vorsorge beansprucht werden?

Im Zuge unserer Budgetberatung setzen wir uns mit Ihnen zusammen und machen einen umfassenden Kassensturz. Gemeinsam mit Ihnen sichten wir alle vorhandenen Unterlagen und ermitteln, welche finanziellen Leistungen Sie aus welchen staatlichen, beruflichen oder privaten Quellen erwarten können.

Budgetplanung

Nachdem die Einnahmenseite durch unsere Budgetberatung geklärt ist, ermitteln wir durch unsere Budgetplanung Ihre genauen monatlichen bzw. jährlichen Kosten für Ihren gesamten Lebensunterhalt, wie z. B. Mietzahlungen, Rückzahlung von Hypotheken, laufende Zahlungen für Abonnemente oder Mitgliedschaften, Ernährung, Kleidung, Urlaub und vieles mehr.

Über unsere Budgetplanung erhalten Sie einen exakten Überblick über Ihre Einnahmen-/Ausgabensituation. Sie können feststellen, ob alle Ausgaben problemlos gedeckt sind oder ob eventuelle finanzielle Lücken bestehen und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu schliessen.