
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, möchten sich viele am liebsten verstecken, fühlen sich wie gelähmt und brauchen viel Zeit für die Trauer. Doch es gibt eine Anzahl von Formalitäten, welche Angehörige erledigen müssen. Die ersten Schritte sollten rasch organisiert werden, für andere bleibt mehr Zeit.
Jeder Mensch trauert anders, doch niemand möchte nach einem Todesfall an die Zukunft denken. Tatsächlich wandeln sich die Gefühle aber mit der Zeit. Die Erfahrung zeigt, dass Trauernde durch Gespräche oder Selbsthilfegruppen den Verlust einfacher akzeptieren können. Dies hilft, den Blick nach vorne zu richten und wieder neue Perspektiven für ein selbstständiges Leben zu entwickeln. Trauernde empfinden auch Jahre nach dem Verlust noch Trauer, wenn sie sich an die verstorbene Person zurückerinnern, aber sie erleben diese Erinnerung als hilfreich und nützlich.
Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen möglichst rasch den Arzt rufen. Er stellt den Tod fest und stellt dann die Todesbescheinigung aus. Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall beim Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Stirbt jemand im Heim oder Spital, übernimmt diese Aufgabe die Heim-/Spitalleitung.
Als Hilfestellung haben wir das Informationsblatt „Was tun im Todesfall?“ erstellt:
Die Regeln der Bestattung und der Friedhöfe sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Üblich sind in der Schweiz die Erdbestattung (Beerdigung) und die Kremation. Viele Menschen haben klare Vorstellungen von der eigenen Bestattung. Anderen ist das weniger wichtig. Den Angehörigen hilft es aber in der schmerzlichen Situation des Abschiednehmens zu wissen, was sich der oder die Verstorbene gewünscht hat. Mit der Bestattungsverfügung von Wyss Vorsorge werden Angehörige umfassend informiert und bei allen administrativen Arbeiten entlastet.
Die Kosten für die Bestattung gehören rechtlich zu den Erbgangsschulden. Das heisst, sie werden aus dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlt. Die Erbinnen und Erben tragen die Kosten im Verhältnis ihrer Erbquote.
Angehörigen hilft es, in der schmerzlichen Situation des Abschiednehmens zu wissen, was sich der oder die Verstorbene gewünscht hat. Mit der Bestattungsverfügung von Wyss Vorsorge werden Angehörige umfassend informiert und bei allen administrativen Arbeiten entlastet.
Wer entscheidet, wenn keine Bestattungsverfügung verfasst wurde?
Wenn keine Bestattungsverfügung hinterlassen wird, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Art der Bestattung. Sie haben – juristisch gesprochen – das Recht auf die Totenfürsorge. Nicht geregelt ist, wer das letzte Wort hat, wenn mehrere nahe Angehörige unterschiedlicher Meinung sind.
Wenn die Gefahr besteht, dass die Nächsten um die Totenfürsorge streiten, sorgen selbstbestimmte Personen für klare Verhältnisse. In der Bestattungsverfügung von Wyss Vorsorge können folgende Anordnungen festgelegt werden:
- Benachrichtigung der Angehörigen
- Gestaltung der Todesanzeige
- Kontakt mit dem Friedhofsamt
- Bestattungsart
- Grab und Grabschmuck
- Trauerfeier und Trauermahl
Auf Wunsch kann in der Bestattungsverfügung auch Wyss Vorsorge direkt mit der gesamten Organisation beauftragt werden. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl entlasten wir die Angehörigen in dieser schwierigen Zeit.
Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Vorsorgedokumente. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von unserer kompetenten und unabhängigen Beratung.
Die bekannte Sterbeforscherin Elisabeth Kübler-Ross beschreibt in ihrem Phasenmodell das übliche Verhalten von Sterbenden:
Phase 1 – Verleugnen: „Das kann nicht wahr sein!“
Phase 2 – Zorn: „Wieso hat es gerade mich getroffen?“
Phase 3 – Verhandeln: „Gott hilf mir, was muss ich tun, um gesund zu werden?“
Phase 4 – Depression und Leid: „Er/Sie kann nicht leben ohne mich!“
Phase 5 – Annahme: „Es ist Ok“
In allen Phasen äussern Sterbenskranke ihre Hoffnung, nicht sterben zu müssen. Es wäre ein Fehler, Sterbenden diese Hoffnung zu nehmen.
Der Nachlass einer verstorbenen Person wird unter ihren Erben verteilt. Doch so schnell geschieht dies meist nicht. Solange der Nachlass nicht geregelt ist, ist die Erbengemeinschaft für Abwicklung und Teilung verantwortlich. Da alle Personen einer Erbengemeinschaft sämtliche Entscheidungen genehmigen müssen, sind einfachere Lösungen gefragt.
Wyss Vorsorge empfiehlt, eine unabhängige und erfahrene Person für die Nachlassregelung einzusetzen. Dadurch können Streitigkeiten und erbrechtliche Fehlentscheidungen vermieden werden.
Auf Wunsch kann Wyss Vorsorge direkt mit der Nachlassregelung beauftragt werden. Mit viel Erfahrung entlasten wir die Erben und garantieren eine gewissenhafte Erbteilung.