Der Vorsorgeauftrag

Das Recht auf Selbstbestimmung

Unzählige Entscheidungen sind im Leben zu treffen - mal Grössere, mal Kleinere. Egal um was es sich dabei handelt, immer sind es persönliche Entscheidungen. Diese werden durch eigene Lebenserfahrungen und durch die finanziellen Möglichkeiten beeinflusst.

Auch im dritten Lebensabschnitt sind weitreichende Entscheidungen zu fällen. Zum Beispiel der vieldiskutierte Vorsorgeauftrag. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ermöglicht es, einen solchen Auftrag unabhängig von der KESB bzw. der Gesetzte des Zivilrechts zu erstellen. Nur damit stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen und Wertvorstellungen auch bei schlechter Gesundheit berücksichtigt werden müssen.

Ein Vorsorgeauftrag klärt bei allfälliger Urteilsunfähigkeit drei grundlegende Fragen:

1. Wer soll für mich handeln?

Hier geht es um die richtige Wahl von Beauftragten. Es kann eine natürliche oder juristische Person eingesetzt werden; auch mehrere Personen (einzeln oder gemeinsam) sind möglich. Neben persönlicher und fachlicher Kompetenz sind örtliche Nähe und genügend Zeit erforderlich, denn die emotionale Beanspruchung sollte für diese verantwortungsvolle Aufgabe nicht unterschätzt werden.

2. Was sind die Aufgaben?

Der Vorsorgeauftrag beinhaltet zwei grundlegende Aufgabengebiete:

Zum einen handelt es sich um die «Personensorge». Hier wird der soziale Aspekt beschrieben und zum Beispiel über die Wohnsituation oder den Kontakt zum sozialen Umfeld entschieden.

Zum anderen ist die «Vermögenssorge» gemeint. Hier geht es um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, das Verwalten von Vermögen und Liegenschaften oder das Ausfüllen der Steuererklärung etc. Bei juristischen Angelegenheiten kann zusätzlich ein Experte beauftragt werden.

3. Wie sind die Aufgaben auszuführen?

Durch den persönlichen Auftrag wird die Umsetzung der Aufgaben klar definiert. So kann man beispielsweise Wünsche betreffend eines speziellen Alters- oder Pflegezentrums festhalten. Der Verkauf von Immobilien kann festgelegt und die persönliche Anlagestrategie verpflichtend beschrieben werden.

Für den Vorsorgeauftrag und wie beim Testament gibt es zwei Erstellungsmöglichkeiten:

  1. Der eigenhändig geschriebene Vorsorgeauftrag
    Beim Erstellen dieses Vorsorgeauftrages ist es zwingend notwendig, dass dieser ausschliesslich von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben wird.

  2. Der öffentlich beurkundete Vorsorgeauftrag
    Dieser Vorsorgeauftrag muss durch einen Notar erstellt und öffentlich beurkundet werden. Im Gegensatz zum eigenhändig geschriebenen Vorsorgeauftrag ist dies mit Kosten verbunden.

Ein Vorsorgeauftrag kann jederzeit, sofern die Urteilsfähigkeit besteht, abgeändert oder widerrufen werden. Es empfiehlt sich, den Vorsorgeauftrag regelmässig zu überprüfen und bei Unsicherheiten einen Experten beizuziehen.

Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und der Überprüfung Ihrer Vorsorgedokumente. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von unserer kompetenten und unabhängigen Beratung.