Witwenrente der AHV

Die Witwenrente gehört zu den Hinterlassenenrenten der AHV und soll beim Tod des Ehegatten verhindern, dass die Hinterlassenen in finanzielle Not geraten. Damit ein Anspruch auf Witwenrente geltend gemacht werden kann, muss die verstorbene Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge geleistet haben.

Werden gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und für eine Alters- oder Invalidenrente erfüllt, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.

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