Die Bestattungsverfügung

Das Recht auf Selbstbestimmung

Viele Menschen haben klare Vorstellungen von der eigenen Bestattung und der Trauerfeier. Anderen ist das weniger wichtig. Den Angehörigen hilft es aber in der schmerzlichen Situation des Abschiednehmens zu wissen, was sich der oder die Verstorbene gewünscht hat. Mit der Bestattungsverfügung von Wyss Vorsorge werden Angehörige umfassend informiert und bei allen administrativen Arbeiten entlastet.

Wer entscheidet, wenn keine Bestattungsverfügung verfasst wurde?

Wenn keine Bestattungsverfügung hinterlassen wird, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Art der Bestattung. Sie haben – juristisch gesprochen – das Recht auf die Totenfürsorge. Nicht geregelt ist, wer das letzte Wort hat, wenn mehrere nahe Angehörige unterschiedlicher Meinung sind.

Wenn die Gefahr besteht, dass die Nächsten um die Totenfürsorge streiten, sorgen selbstbestimmte Personen für klare Verhältnisse. In der Bestattungsverfügung von Wyss Vorsorge können folgende Anordnungen festgelegt werden:

  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Gestaltung der Todesanzeige
  • Kontakt mit dem Friedhofsamt
  • Bestattungsart
  • Grab und Grabschmuck
  • Trauerfeier und Trauermahl

Auf Wunsch kann in der Bestattungsverfügung auch Wyss Vorsorge direkt mit der gesamten Organisation beauftragt werden. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl entlasten wir die Angehörigen in dieser schwierigen Zeit.

Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Vorsorgedokumente. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von unserer kompetenten und unabhängigen Beratung.