Ergänzungsleistungen

Die Renten der Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV) sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese nicht ausreicht, können Ergänzungsleistungen (EL) via der AHV beantragt werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält oder nicht, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Wer die entsprechenden Kriterien erfüllt, hat einen rechtlichen Anspruch darauf.

Mit dem «EL-Rechner» der AHV kann ein möglicher Anspruch auf die Ergänzungsleistungen schnell und einfach berechnet werden. Generell gelten folgende Freibeträge für das Vermögen: Alleinstehende CHF 37'500.- / Ehepaare CHF 60'000.-.